Schiedgerichtsverfahren gemäß §16 der Statuen

Respect the Nature, Respect the Environment

Am 3.8.2023 hat frau Stella Wittmann mit folgendem Text einen Antrag auf Einberufung eines Schiedsgerichtes gestellt.

An den Vorstand des Vereins Plastic Planet Austria!

Gemäß der Veröffentlichung auf der VPPA Homepage wurde ich am 17.7.23 als Obfrau des Vereins abgesetzt und vom Verein ausgeschlossen. Als Ausschlussgrund wurde Folgendes angegeben: Missachtung der vereinseigenen Statuten
Gemäß § 8 VerG sind Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis vor einer Schlichtungseinrichtung auszutragen. Aus diesem Grund ersuche ich um Einberufung eines solchen Schiedsgerichts am 1.9.23 .
Frau C.M. bestimme ich als Schiedsrichterin meinerseits.

mit freundlichen Grüßen

Die Aufzählung der Gründe ist natürlich unvollständig, detailierte Infos über den Ausschlussantrag und die Gründe findet ihr hier.

Vergessen hat Sie dabei die Bestimmungen und Regelungen der Zivilprozessordnung nach der Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen sind, ihre nominierte Schiedsrichterin erfüllt nicht die Voraussetzungen der Unbefangenheit und hat Gründe für Befangenheit auch nicht bekannt gegeben wie es die ZPO vorschreibt.

Man kann natürlich Terminwünsche für eine erste Anhörung äußern aber denen muss nicht entsprochen werden und kann nicht entsprochen werden wenn der Fristenlauf schon aufgrund der Nominierung einer untauglichen Schiedsrichterin ad Absurdum geführt wird.

Unser Antwortschreiben: